vereinabrungen
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| ====Arbeitszeit==== | ====Arbeitszeit==== | ||
| - | Grundsätzlich ist ie Überzeit 1:1 zu beziehen. Bei entsprechender Auftragslage kann der Bezug von Überzeit auch angeordnet werden. | + | Grundsätzlich ist die Überzeit 1:1 zu beziehen. Bei entsprechender Auftragslage kann der Bezug von Überzeit auch angeordnet werden. |
| - | Wir angeordnete Überzeit ausbezahlt, erfolgt das mit einem Zuschuss | + | Wir angeordnete Überzeit ausbezahlt, erfolgt das mit einem Zuschlag |
| ==Freitage gelten gemäss folgender Auflistung: | ==Freitage gelten gemäss folgender Auflistung: | ||
| Zeile 32: | Zeile 32: | ||
| ==Krankeit und Unfall== | ==Krankeit und Unfall== | ||
| - | Ab dem 3. Tag wird ein Arzzeugnis | + | Ab dem 3. Tag wird ein Arztzeugnis |
| Im Krankheitsfall oder bei einem Unfall ist der Lohn in höhe der Versciherungsleistung geschuldet (in der Regel 80%) während den ersten 30 Tagen oder bis zur Beendigung der ordentlichen Kündigungsfrist, | Im Krankheitsfall oder bei einem Unfall ist der Lohn in höhe der Versciherungsleistung geschuldet (in der Regel 80%) während den ersten 30 Tagen oder bis zur Beendigung der ordentlichen Kündigungsfrist, | ||
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