vereinabrungen
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| ==Krankeit und Unfall== | ==Krankeit und Unfall== | ||
| - | Ab dem 3. Tag wird ein Arzzeugnis | + | Ab dem 3. Tag wird ein Arztzeugnis |
| Im Krankheitsfall oder bei einem Unfall ist der Lohn in höhe der Versciherungsleistung geschuldet (in der Regel 80%) während den ersten 30 Tagen oder bis zur Beendigung der ordentlichen Kündigungsfrist, | Im Krankheitsfall oder bei einem Unfall ist der Lohn in höhe der Versciherungsleistung geschuldet (in der Regel 80%) während den ersten 30 Tagen oder bis zur Beendigung der ordentlichen Kündigungsfrist, | ||
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vereinabrungen.1720448153.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/07/08 16:15 von admin
