vereinabrungen
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Vereinbarungen
Grundsätzlich ist ie Überzeit 1:1 zu beziehen. Bei entsprechender Auftragslage kann der Bezug von Überzeit auch angeordnet werden.
Wir angeordnete Überzeit ausbezahlt, erfolgt das mit einem Zuschuss von 25%
Freitage gelten gemäss folgender Auflistung:
| Anzahl Tage (bezahlt / unbezahlt) | |
|---|---|
| Geburt eines Kindes | 1 Tag bezahlt |
| Militärische Rekrutierung, Inspektion und Ausmusterung | 1 Tag bezahlt |
| Gründung oder Umzug des eigenen Haushaltes sofern kein Stellenwechsel damit verbunden ist | 1 Tag bezahlt max. 1x/Jahr |
| Hochzeit des eigenen Kindes | 1 Tag bezahlt |
| Tod von Onkel, Tante, Schwäger/in, Schwiegereltern und Grosseltern im selben Haushalt wohnende Personen | 1 Tag bezahlt |
| Tod von Eltern und Geschwister | 2 Tage bezahlt |
| Eigene Hochzeit | 2 Tage bezahlt |
| Tod von nahen Familienangehörigen(Kindern, Ehegatten) | 3 Tage bezahlt |
| Die Zeit zum Besuch von Beerdigungen von Bekannten und fernen Verwandten wird immer gewährt ist aber nicht bezahlt. | unbezahlt |
Betreuung eigener kranker Kinder
Zur Betreuung eigener kranker Kinder wird immer Zeit zur Verfügung gestellt|unbezahlt== Lohnfortzahlung gilt nur, bis eine andere Lösung zur Betreuung gefunden wurde und für maximal 3 Kalendertage gegen Vorweisung eines Arztzeugnisses. Dies gilt zudem auch nur dann, wenn diejenige Person auch normalerweise an den entsprechenden Tagen das Kind betreut.
vereinabrungen.1691593673.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/08/09 17:07 von admin
