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Vereinbarungen
Arbeitszeit
Grundsätzlich ist ie Überzeit 1:1 zu beziehen. Bei entsprechender Auftragslage kann der Bezug von Überzeit auch angeordnet werden.
Wir angeordnete Überzeit ausbezahlt, erfolgt das mit einem Zuschuss von 25%
Freitage gelten gemäss folgender Auflistung:
| Anzahl Tage (bezahlt / unbezahlt) | |
|---|---|
| Geburt eines Kindes | 1 Tag bezahlt |
| Militärische Rekrutierung, Inspektion und Ausmusterung | 1 Tag bezahlt |
| Gründung oder Umzug des eigenen Haushaltes sofern kein Stellenwechsel damit verbunden ist | 1 Tag bezahlt max. 1x/Jahr |
| Hochzeit des eigenen Kindes | 1 Tag bezahlt |
| Tod von Onkel, Tante, Schwäger/in, Schwiegereltern und Grosseltern im selben Haushalt wohnende Personen | 1 Tag bezahlt |
| Tod von Eltern und Geschwister | 2 Tage bezahlt |
| Eigene Hochzeit | 2 Tage bezahlt |
| Tod von nahen Familienangehörigen(Kindern, Ehegatten) | 3 Tage bezahlt |
| Die Zeit zum Besuch von Beerdigungen von Bekannten und fernen Verwandten wird immer gewährt ist aber nicht bezahlt. | unbezahlt |
Es wird immer in Tagen gerechnet, egal ob der Mitarbeite 20% oder 100% arbeitet. Der Tag hat dann entsprechend aber 1.7h (20%) oder 8.5h (100%)
Das heisst, auch wer nur 20% Arbeitet hat bei der Heirat einen Freitag zu gute.
Fällt zum Beispiel der Tod eines Familienmitgliedes in den Urlaub des Mitarbeiters, werden die Tage gutgeschrieben und können zum Beispiel im Anschluss an den Urlaub bezogen werden.
Betreuung eigener kranker Kinder
Zur Betreuung eigener kranker Kinder wird immer Zeit zur Verfügung gestellt|unbezahlt== Lohnfortzahlung gilt nur, bis eine andere Lösung zur Betreuung gefunden wurde und für maximal 3 Kalendertage gegen Vorweisung eines Arztzeugnisses. Dies gilt zudem auch nur dann, wenn diejenige Person auch normalerweise an den entsprechenden Tagen das Kind betreut.
