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Unterschriftenregelung
Die Unterschriftenregelung bei der BURGER Engineering AG ist so, dass nur rechtsgültig unterschrieben ist, wenn auch zwei Unterschriten auf dem Dokument (Kollektiv zu zweien) stehen.
Unterschriftberechtigt bei der BURGER Engineering AG nach Handelsregister sind folgende Personen:
- Andreas Stalder
- Hans Burger
- Jürg Lehmann
- René Fischer
- Rolf Hartmann
- Samuel Friedli
- Sandra Wattinger
- Werner Berner
Unterschriften bei Offerten
Offerten welche den Betrag von Fr. 50'000.00 übersteigen, werden von zwei Personen unterschrieben. Das ist eine interne Regelung, so dass hier jeder unterschreiben darf. Es gilt aber, dass diejenige Person welche die Offerte erstellt unterschreibt und die zweite Person sich üebr die Offerte soweit informiert, dass er weiss was er unterschreint und keine offensichtliche grobe Fehler vorliegen
Unterschriften bei Bestellungen
Projektbestellungen
Für Materialbestellungn welche für Projekte gemacht werden müssen und in dieser Höhe auch in der Kalkulation eingestellt wurden, kann der Projektleiter die Bestellungen selbständig machen. Bei Bestellungen ab Fr 20'000.00 soll rasch Rücksprache mit der Buchhaltung oder der GL genommen werden, ob die Liquidität das problemlos zulässt. Grundsätzlich soll die Ware auf den Montagetermin bestellt werden, damit nicht zu viel Kapital gebunden wird.
Lagerbestellungen
Materialbestellungen für das Lager im Rahmen der ordentlichen Bestellungen (Lagerkarten) können grundsätzlich von allen Mitarbeitenden gemacht werden. Hier ist aber immer kritisch zu hinterfragen ob die Anzahl für das Lager gemäss Bestellkarte, noch zeitgemäss ist.
Bestellen von Werkzeugen Maschinen und Einrichtungsgegenständen
Hier gilt eine Obergrenze von Fr. 200.00. Grössere generelle Anschaffungen, welche der Arbeitserleichtung oder zum Ausrüsten von Fahrzeugen und der Werkstatt dienen, sollen bei der Montagssitzung rasch abgesprochen werden.
